Chronik der Stadt Borgentreich (Einleitung)

 

Um der Nachwelt in Wort und Schrift auf dem Wege einer einfachen auf bloße wahrhafte Thatumstände sich gründende Erzählung die aller merkwürdigste Begebenheiten vom Anfang dieser Sommer nämlich vom Jahre 1800 treu und wahrhaft zu offenbahren, wird derselben nachfolgende Geschichtsbeschreibung oder Erzählung gewidmet.

 

Damit nun bei dieser Arbeit eine reine schnelle Übersicht erlangt werde, so werden wir die Begebenheiten in drey Abschnitte bringen als nämlich

 

A. I Abschnit

Allgemein politisches Verhältnis

 

B. II Abschnit

Allgemein kirchliches Verhältnis

 

C. III Abschnit

Allgemein Verwaltungs und Haushalts Verhältnis der Stadt

und dieße obzwar sehr schwierig, jedoch so viel wie immer möglich für jedes Jahr besonders verfolgen.

 

1800

 

A. I Abschnitt

Allgemein politisches Verhältnis

In diesem Jahre stand die Stadt unter der Regierung des Hochwürdigsten Bischofs Franz Egon zu Paderborn.

 

Dem Communalen Weßen stand ein zeitiger Stadt Magistrat, der jährlich von der Bürgerey gewählt wurde, vor; auch dieser übte die binnen Jurisdiction in der Stadt aus, während die Feld Jurisdiction von einem Fürstbischöflichen Juristen verwaltet wurde.

 

 

Der Stadt Magistrat bestand a. aus einem ersten Bürgermeister, welcher Andreas (---?---)
hieß b. aus einem neben Bürgermeister, welcher Ferdinand Stam c. aus einem actuellen Kämmerer, welcher (---?---) Föge d. aus einem neben Kämmerer, welcher Franz Georg Hillebrand e. aus einem Kademeister, welcher Franz Hillebrand. f. und aus sieben Senatoren und 10 Deputierten der Bürgerey. Die Senatoren hießen 4.Joseph Thöne. 5. Jos. Kramp. 6. Jost Georg Mügge. 7. Anton Hillebrand. Die Deputierten hießen 1. (---?---) 2. Franz Gatung 3.Conrad (---?---) 4. Joseph Mügge. 5. Herman Haitman  6. Anton Wulf (---?---) 7. Phylip Kost 8. Jost Koeniger  9. Andreas Schulte  10. Henrich Jurgens.

 

Der Fürstliche Küster hieß Georg (---?---), der in Peckelsheim wohnte und dort auch die Stelle als Landvogt bekleidete.

B. II Abschnitt

nichts zu bemerken

Der Zeitige Herr Pastor hieß Herm: Carl aus Natzungen.  Der Kaplan hieß Ferdinand Weskamp aus Riesa, der SchulLehrer hieß Joseph Court aus Dieburg.

 

C. III Abschnitt

Allgemein Verwaltungs und Haushalts Verhältniß

Die Gemeinde Rechnung wurde jährlich von dem Magistrat wozu er sich besonders versammelte, dem Kämmerer abgenommen und (---?---): Derselbe ertheilte auch dem
(---?---) die zu der Rechnung nöthigen Einnahmen und Ausgaben (---?---) ohne darfür höherer Authoritation zu  bedürfen, und konnte nach Guthdünken mit dem städtschen (---?---) Vermögen schalten und walten wie er wollte. Konnte  nur in ganz besonderen Fällen (---?---)
 der Bürgerschaft vom Fürstlichen Geheimen Raths Collegio zur Verantwortung gezogen werden.

Der 1te Bürgermeister erhielt jährlich ein Salarium             15 Rth

der 2te Bürgermeister erhielt           ---------            -----------  7 Rth  18 Gr

der 1te Kämmerer erhielt                 ---------            -----------  7 Rth  18 Gr

der 2te Kämmerer erhielt                 ---------            -----------  3 Rth  27 Gr

der Secretär erhielt                           ---------            -----------             90 Gr

 


übrigens hat diese Magistratur Vorfahren  die Gerichts (---?---) (---?---)

1801

 

A. I Abschnitt

Allgemeines politisches Verhältniß

In diesem Jahre blieb alles wie im vergangenen als daß nach altem Herkommen d 31sten Januar ein neuer Magistrat gewählt wurde, und zwar den Ferdinand (---?---) zum ersten Bürgermeister, den (---?---) (---?---) zum neben Bürgermeister, den Franz Georg Hillebrand zum 2ten Kämmerer, den Georg Jager zum Kademeister, nebst folgenden Senatoren Jürgen Corfen, Frans Rücker, Georg Flas, Joseph Herbold, Anton Hillebrand, Anton Fönaier und Joseph (---?---).

 

Zu Deputierten der Bürgerschaft wurden erwählt aus der  Kirchbauernschaft (---?---) (---?---)

und Andreas Schutter aus der Winkelbauernschaft Anton Poren und (---?---) Petermann aus der (---?---) Henrich (---?---) u. (---?---) aus der (---?---) Bauernschaft Joseph Pult u. Henrich Jürgens aus der Mühlen Straßen Bauernschaft Anton (---?---) und Anton Arendes.

 

B. II Abschnitt

Allgemeines kirchliches  Verhältniß

 

Wie im vorigen Jahr

 

C. III Abschnitt

Allgemeines Verwaltungs und Haushalts Verhältniß

 

 nichts hauptsächliches zu bemerken

 

 

1802

 

A. I Abschnitt

Allgemein politisches Verhältniß.

 

 

 1803

 

A. I Abschnitt

Allgemein politisches Verhältniß

 

 In diesem Jahr trat die Königlich-Preußische Regierung ein, und die Bischöfliche wurde aufgehoben, diesem zufolge wurde die am (---?---) Januar vorgenommene Magistrats Wahl von einer Königlichen Preußischen Organisations Kommission nicht genehmigt, sondern der alte blieb bis auf fernere Verfügung stehen, das Preußische Landrecht wurde eingeführt.

 

B. II Abschnitt

Allgemein kirchliches Verhältniß

 

Nichts zu bemerken

 

 II Abschnitt

Allgemein Kirchliches Verhältniß

 

Nichts zu bemerken

 

  C. III Abschnitt

Allgemein Verwaltungs und Haushaltungs Verhältniß

 

Nichts hauptsächliches zu erinnern

 

  C. III Abschnitt

Allgemein Haushaltungs und Verwaltungs Verhältnis

 

 Nichts besonderes zu sagen 

 

1804

 

 ist nichts besonderes vorgefallen, als daß von seiten der Preußischen Regierung ein Justiz und Polizei Magistraht eingeführt wurde der Justiz und Polizei Bürgermeister hieß Sieler, der Secretarius du Plat und Senatoren Stan u. Confer

 

B.  II Abschnitt

Allgemein Kirchliches Verhältniß nichts zu bemerken

 

C.  III Abschnitt

Allgemein Verwaltings und Haußhaltungs Verhältniße

 

Das Gemeinde Vermögen wurde von an von den von Königlicher Preußischer seiten angestelten Polizei Magistrat, der aus einem Polizei Bürgermeister, zwei Senatoren und einem Secretair bestünde, verwaltet .

Der Bürgermeister erhielt ein Gehalt von 200 Mk, einer von den Senatoren der auch zugleich Stadtamt war erhielt 90 Mk, der Zweite Sekretär erhielt 30 Mk, der Secretair 100 Mk

 

 1805

 

In diesem Jahre rüstete Preußen sich zum Kriege gegen Frankreich, die hießige Stadt wurde viel mit Einquartirungen von Preußischen Truppen beläßiget, und mußte außer diesen quartier noch an Naturalien in die Magazine lieferen 375 Scheffel Roggen 975 Scheffel Hafer Berliner Maaß

 

B. II Abschnitt

Allgemein Kirchliches Verhältniß

 

Ist nichts bemerkenswerthes vorgefallen

 

C. III Abschnitt

Allgemein Verwaltungs und Haußhaltungs Angelegenheit           

 

Ist nichts von bedeutung vorgefallen                                                                                                                                             

1806

 

In diesem Jahre brach der Krieg zwischen Preußen und Frankreich aus, und nach mehreren unglücklichen gelieferten Schlachten, als von Jena 14ten Oct. von ( .?. ) war 18ten Febr. hauptsächlich drangen die Franzosen unaufhaltsahm in die Preußischen Staaten vor, die diesseitigen Provinzen wurden von einer vereinigten Französischen Holländischen Armeen besetzt und die hießige Provinz kam unter ein Militair Gouvernement, so in Minden etablirt wurde, zustehen.

Doch bei all diesen Krieges (....?....) wobey unßeren Nachbarnen durch Einquartierungen, Lieferungen aller Art, Krieger Führer sehr litten, Gut Borgentreich nichts gelitten. 

Aber nur zu hart traf desselben der am 8ten Juny in der Behaußung des Faßbinder Henius Hüvel am Steinwege Sub Nro 200 ausgebrochene Brande, der in Zeit von einer Stunde nemlich des Nachmittags zwischen 4 und 5 Uhr 191 Haupt Gebäude und 28 Neben Gebäude und Stallungen wounter Pastorath, Kaplaneij Schulhauß und Rath Hauß mit begriffen waren, in die Asche legte. Das Feuer verbreitete sich bei der sehr trockenen Jahres Zeit, und zwischen den vielen mit Stroh bedeckten Haußeren so schnell, daß so zu sagen auf einmal die ganzen Gebaude in Flammen standen und an Rettung keiner Mobi lien zu denken war, ja so gar der Pastor mit seiner haußhälterin, die Frau des Rentmeister Ulrich mit ihren Verwalter und einem Knegte, welche sich bei dem Wetter vor Unuebelern in ihren Wohnungen zu lange verweilt hatten, wurden vom Feuer eingeschlossen und konten nur ihre Rettung in den nahe an ihre Wohnung stehenden Neben Gebäuden der Königlichen Massiven Korn Hauße finden. Auch brandten den Bürgermeister Jan Cons 5 sehr schöne Pferde, die schon aus den Stalle gerettet waren, auf der Straaßen auf. Viele Menschen wurden hierbey zwaren sehr beschädigt, aber niemand kam dabei zu Todt.

Die assecurations Summe der abgebrandten Gebäude, die sehr niedrig standen, worunter in weniges zu % des wahren Werths verassecurirt war, belief sich zu 67.770 Mk für die Haupt Gebäude, 2.940 Mk für die Neben Gebäude und Stallungen. Der Verlust an Meubelles, welche bei den hießigen Acker-Bürgeren wenig an zu treffen sind, betrug nach einen ungefehren Anschlage — 19.290 Mk, das des verbrandten Viehes 762 Mk und das des Kaufmans Waren, worunter auch voräthiges Korn mit inbegriffen war 9.546 Mk.

 

B II Abschnitt

 

Allgemein Kirchliches Verhältniß

 

 Hirbei ist in diesem Jahre nichts merckwürdiges vorgefallen.

 

C. 111 Abschnitt

Allgemeine Verwaltungs und Haus Haltungs Angelegenheiten

 

Hat sich nichts bemerkens werthes vorgefunden als daß zur Verpflegung durch hießige Provinz Marschierende Truppen für an dieselben geschehenen Natural lieferungen 119 Mk 10 gg 3 Pf am 5ten October bezahlt werden mußten. 

 

1807

 

 Allgemein Politisches Verhältmiß

 

Durch die in diesem Jahre bei Vortsetzung des Krieges für Preußen bei Eylau am 8ten Februar, bei Friedland am 14ten Juny unglücklich gelieferten Schlachten, am 9ten Juli zu Tilsit herbei geführten Frieden, verlohr Preußen alle diesseits des linken Elbe-Ufers gelegenen Provinzen; woraus Napoleons mit Ausnahme einiger und mit Zuziehung der eroberten hessischen und Braunschweigischen Staaten das Konigreich Westphalen bildete, welches er seinem jüngsten Bruder Hironimus, der sich mit einer Würtenbergischen Prinßessin Chatarina mit Namen verheirathen mußte, schenkten. Bei Annahme der Regierung dieses Koniges wurde die vorige Verfassung gänzlich aufgehoben, die Fransischen Gesetze so wohl in Militairischer als Civilischer Hinsicht wurden promulgirt, und die früher bestandenen deutschen local-Provinzial und sonstigen Gesetze alle mit einander auf einmal aufgehoben.

Die Veränderung in der Gerichts Verfassung waren diese, statt der in den Provinzen geweßenen Regierungen, worunzter die Ämter coordiniret waren, wurden in jedem Kreiße, worin die Departments eingetheilt waren, Tribunäle errichtet, unter diesen wurden zur Schlichtung von Pageten Sachen in jeden der Cantone Friedens Gerichte etabliert, bei welcher Veränderung die hießige Stadt unter das Tribunal zu Höxter zu stehen kam, welchen das hier in Canton Borgentreich errichtete Friedens Gericht, welches seinen Sitz in Borgholz hatte, woran der Friedens Richter Wilhelm Kleinschmidt und der Greffier Bodowig hieß, untergordnet war, dieser letßere hatte die Justiz und Polizeipflege in so fern die erstere nicht einen Gegenstsnd von 40 Frances überstieg. Bei bedeuteren Sachen wurde bloß die Sühne unter den Parteien versucht und in Fällen auf diesen Wege die Sache nicht arrangirt werden konte, wurden die Akten zur weiteren instruction und Entscheidung an das Tribunal nach Höxter geschickt. Den Juden wurden das Staats-Bürger Recht ertheilt, sie konten ohne einige Hinderniß alles sonstige erlaubte Gewerbe treiben, mußten jedoch Verhältniß mäßig an den Lasten des Staats mit Antheil nehmen, und waren auch verpflichtet, so wie die Christlichen Staats Bürger Soldaten zu werden.

Das Militair Gesetz mußte eigentlich (dringende häusliche und Bürgerliche Verhältnisse aber ausgenommen) keinen Unterschied unter den Militair Pflichtigen, sonderen ein jeder welchen Standes er auch war, mußte 3 Jahre unter den Fahnen dienen. Was das merkwürdigste bei diesem Militair Sistem war, das bestand darin, daß es jemanden frey blieb, wen ihm das Loß zum marschieren traf, daß er sich durch ein anderes taugliches Subjekt was der Militair Pflichtigkeit schon genügt hatte, oder das dienstpflichtige Alter noch nicht erreicht hatte, vertreten zu laßen.

Auch wurde das Stempel Gesetz, welches sich auch auf die ( .? . ) -Charten ausdehnte, eingeführt.

 

B II Abschnitt

 Allgemein Kirchliches Verhältniß

 

An die wieder Erbauung der Eingeächerten Pastorath und Vogtenei Gebäude, war bei dieser Geld losen Zeit nicht zu denken, beide Geistliche wurden daher eingemiethet, so wie auch der Lehrer und die Lehrerin.

In den Kirchlichen Angelegenheiten wurde keine Veränderung getroffen nur in betreff der Führung der Civilakte das heißt der Gebuhrts Heiraths und Sterbe Fällen wurden besondere Formaliteten vor geschrieben. Es mußte Über jeden Fall ein besonderer Akt aufgenommen werden .

Nach den Frans. Code Napoleon war bei ehelichen Trauungen nach den das Brautpaar vor den betreffenden Civil Beamten, wie man es nent, copulirt war, die kirchliche Einsegnung nicht ausdrücklich erforderlich, in dessen blieb man doch hier bei diesen unverkantbaaren guten Sitten, und schloß immer vor den Seelsorger im Angesicht der ganzen Kirche die Ehe.

Die Israliten wurden auch vor den Civil Beamten copulirt und darüber den vorgedachten Civil Act aufgenommen. Gedachte Register wurden doppelt geführt, alljährlich geschlossen, davon ein Exemplar beim Secretariat des Tribunals zu Höxter und das andere in das Gemeinde Archiv deponiert. Auch war nach den Code Napoleon die Ehescheidung wegen bestimter Gesetzlichen Ursachen, auch mit gegenseitiger Einwilligung erlaubt, allein hier ist nie ein solcher Vorfall vorgekommen und das heilige Sacrament der Ehe und die Grundsätze des (...?...)  (...?...) noch nicht in der Art verletzt worden.

 

C. 111 Abschnitt

Allgemein Verwaltungs und Haußhalts Verhältniße

 

Das Verwaltungsweßen wurde nun von Justizweßen gänzlich getrent, und eigene Behörden darüber angestelt. Es wurde nemlich ein (...?...) in jeden Canton ein (...?...) (...?...)  dem die vorigen untergeordnet waren, und in jedem Kreiße ein Unterprefect und in jeden Department ein Oberprefect angestelt, welche dem Verwaltungs und Polizei Weßen ihrem Grade nach vorstanden.

Die Stadt mußte in diesem Jahre zu bezahlung Fransösischer Krieges Kosten ein gezwungenes Anleihe von 600 Mk hergeben, welches mit 4 p cent verzinßet wurde.

Zur Aufbringung dieser Summe wurden bei dem ( . . ? . .) ein Kapital von 200 Mk von Rentmeister (...?...) in (...?...) 2070 Mk Berliner Cour. geliehen. 

 

1808

 

Allgemein politisches Verhältniß

 

In diesem Jahre wurde durch das Westpfälische Gesetz von 5ten Aug. 1808 die Patent-Steuer eingeführt, und dadurch also die Gilden alter Zwang und Monopolen in Hinsicht der Gewerbe in ganzen Königreiche aufgehoben.

Auch wurde durch das Königliche Decret von 27ten October die Persohnal-Steuer eingeführt und deren Erhebung durch das Decret von 13. May 1810 befohlen.

Diese Steuer bestand aus 10 Classen wie folgt

a, die erste Classe mußte monatlich für jede Person der Familie welche das 16te        Jahr zurück gelegt hatte zahlen

1 Fcs   34 cent.

b,  die 2te Classe    1 Fcs  17 cent

c,  die 3te Classe    1 Fcs   --  cent

d,  die 4te Classe    -  Fcs  84 cent

e,  die 5te Classe    -  Fcs  66 cent

f,   die 6te Classe    -  Fcs  50 cent

g,  die 7te Classe    -  Fcs  42 cent

h,  die 8te Classe    -  Fcs  34 cent

i,  die  9te Classe    -  Fcs  25 cent

h, die10te Classe    -  Fcs  17 cent

Hier nur hauptsächlich die Nr. 9 und 10te Classe Anwendung, wobei zu bemerken ist: daß in die 10te Classe der Unterthan gehört welcher kein besonderes Vermögen besaß, also auch Domesthien bei der Landwirthschaft. Durch das Königliche Decret von 17ten October 1808 wurde eine gezwungene Anleihe zur Deckung der Krieges Contributionen von 20 Millionen Francs in Frankreich ausgeschrieben; hierzu mußte ein jeder der  5.000 bis 10.000 Fcs in Vermögen hat, daß heißt nach Abzug der Schulden ein verhältnißmäßigen Beitrag leisten, und dieser Bestand in 100 Fcs worüber ein Staats Schuldschein ausgestelt wurde; welche mehr als 10.000 Fcs besaßen mußte einen höheren Betrag leisten.

Diese hergeschossene Summe wurde mit 6 p cent verzinßt. Über Zinßen selbst s.g. Zinß Coupons ausgestelt, welche in allen Königlichen Classen statt baaren Geldes angenommen wurden. Endlich wurde durch das königliche Decret von 8ten Januar 1808 alle Privilegien z.B. Grundsteuer Freiheit, welche einzelne Persohnen u. Corporationen zustanden aufgehoben. mithin die Gemeinde Gründe besteuert und zwaren mit einem Achtel ihres Ertrags, ohne Rücksicht der darauf haftenden Schulden und diese Steuer erhielt den Namen ( . . ? . . ) -Steuer. Durch die Einführend der oben gedachten Patentsteuer, wurde das der hießigen Stadt so einträgliche Monopol, die Verpachtung der

Wirtschaften in der Stadt, auch aufgehoben, die Stadt verlohr eine Revenue von Jährlich 500  -  800 Mk.

 

B. II Abschnitt

Allgemein Kirchliche Verhältnsse

 

Das Katolische Gebeth und Gesang-Buch von Joseph Tillman Pfarrer zu (     Q     ) wurde hier ohne Schwierigkeit eingeführt, wo es in einigen anderen Orten großen Lerm errechte, so z.B. in Borgholz wurde der Pfarrer deshalb wärent dem Gottesdienste insulvirt, die dahin geschickte Gendarmerie mit Bewafneten Hund fort geschlagen, so daß entlich, um die Ruhe wiederherzustellen ein Bataillons Lienien Trouppen von Cassel aus hingeschikt werden mußte.

 

 B. II Abschnitt

Allgemein Verwaltungs und Haußhalts Verhältniß

 

In diesem Jahre tratt der für den Canton Borgentreich gewählte und bestätigte Friedens Richter in seine Function ein. Eben so auch der Cantons Beamte Freiher von Siegardt zu Natzungen und der Orts Maire Ferdinand Conffer.

Der Friedens Richter wurde vom Wahl Collegio des Fulda Departmente und die beiden Mairs von dem Gouvernement gewählt. 

 

1809

 

A. I Abschnitt

Allgemein Politisches Verhältniß

 

In diesem Jahre wurde den Unterthanen durch das Gesetz von 18ten August 1809 frei überlaßen, die Dienste (...?...) Grundzinßen abzulösen.

 

B. II Abschnitt

Allgemeine Kichliche Verhältniße 

1810

1811

 

 Allgemein Politisches Verhältmiß

 

An trouppen Verpflegungs Gelderen mußten bezahlt werden 216 Mk 12 gg

 

B. II Abschnitt

Allgemein Kirchliches Verhältniß

 

C III Abschnitt

Allgemein Verwaltungs und Haußhalts Verhältniße

 

Seit dem Jahre 1811 wo die Impfung der Kuhpocken, ein in England gegen die natürlichen Kinderpocken bewehrt gefundenes Mittel, hier mit Energie vorgenommen worden, haben sich die Natürlichen Blatteren oder Pocken Verlohren.

Die hießige Stadt erlitt in diesem Jahre eine Totale Miß Ernte im Winterfelde, der Ausfall an Roggen war gegen eine Mittel Erndte % , der Weizen aber mißrieht ganz; selbst das Stroh hiervon war von Honig-Stein so befallen, daß man es sich dem Vieh zu geben scheute. Diese Miß Erndte wirkte aber auf die Korn-Preiße nicht sonderlich, weil das jenige Korn was auch gewonnnen wurde von keiner Güthe war, und keinen innerlichen Werth hatte. 

Nur die nahe gelegene Königs-Residenz Stadt Cassel verschaffte den hießigen Einwohner das benöthigte Geld, um ihre Abgaben und Steuern bezahlen zu können, dahin floß alles wegen der großen Population zur Fourage, Lebens Mittel aller Art, fettes und mageres Vieh aller Art selbst Gänße, Hühner, Enten, Tauben wurden dorten sehr theuer bezahlt, und von den hießigen Einwohneren und Auf Käuferen in Menge hingebracht.-

 

1812

 

A. I. Abschnitt

 Allgemein Politisches Verhältmiß

 

Durch das Königliche Decret von 12ten Juny 1812 wurde abermal eine gezwungene Anleihe von 5 Millionen Fcs auf gleiche Weise wie in Jahre 1808 und 1810 ausgeschrieben.

Die hießige Stadt mußte, zum Dienste der Armee von hießigen Canton gelieferten Mengen, per rata 126 Fcs 95 cent zahlen.

Dan mußte die Stadt zu obigen Behufs für gestelte Cavallerie Pferde 425 Fcs - cent nebst 1.899 Fcs 97 cent trouppen Verpflegungs Gelder zahlen, welche durch Nebenschatzungen aufgebracht worden sind.

 

B. II Abschnitt

Allgemein Kirchliches Verhältniß

 

C III Abschnitt

Allgemein Verwaltungs und Haußhaltungs Verhältniß

 

Zur Deckung des Deficits der Kammerey Casse wurden 4% Neben Schatzungen erhoben, welche den Betrag von 777 Mk 12 gg 10 Pf ausmachen. Zur Ablage eines von der Hoff Rüthen ( . . ? . . ) gekündigten Kapitals ad 460 Mk wurde ein rhentliches von den Becker Meister Geroldt in Warburg angeliehen.

Die übrigen gekündigten Kapitalien ad 1.600 Mk die durch eine neue Anleihe herbei geschafft werden solten, konten aus Mangel des Credits, welchen die Gemeinheiten dadurch verlohrnen Jahre, daß Sie ohne Genehmigung des Prefeckten kein gekündigtes Kapital zurück zu zahlen verbunden waren, nicht angeschafft werden.

Die hießige Stadt hatte am Ende dieses Jahrs an Passiv Schulden

15.779 Mk 23 gg 5 Pf welche größten Theils mit 4 p cent noch verzinßen wurden, daher dan der jährliche Zinßen Betrag sich auf 677 Mk 16 gg 5 Pf belief.

  

1813

 

1814

 

1815

 

I   Abschnitt

Allgemein politisches Verhältniß

 

Es thrug sich nichts bemerkens werthes zu

 

IIAbschnitt

Allgemein Kirchliches Verhältniß

 

fiehl nichts bemerkens wehrtes vor

 

III Abschnitt 

Allgemeine Haußhaltungs und Verwaltungs Verhältniße

 

findet sich nichts bemerkens wehrtes als daß statt der in den Unglücklichen Brande von 1806 mit aufgebrandten großen Feuer-Sprütze eine Neue von den Stück Gießer Henschel in Cassel gefertigte für die Summe von 356 Mk 6 gg von Bürgermeister Ulrich angekauft wurde, um die so lange entbehrten Löschungs Gerätschaften, die für die allgemeine Sicherheit eines Orts unentbehrlich sind, wieder vollständig zu erhalten, wurden noch 6 Feuer Leiteren 9 Stück Feuer Hacken, Zwey Waßer ( . . ? . . ) angeschafft und die Anordnung dahin getroffen daß jeder angehende Junge Bürger zu den noch alten vorräthigen Feuer Eimeren 1 Neuen liefern mußte.

1816

1817-1818

 

Über das Jahr 1819 finden sich keine Aufzeichnungen

 

1820

A. I Abschnitt

Allgemein politisches Verhältniß.

 

fand sich nichts bemerkens werthes

 

B. II Abschnitt

Allgemein Kirchliches Verhältniß

 

fand sich nichts zu bemerken

 

C. III Abschnitt

Allgemein Haußhalts und Verwaltungs Verhältniße

 

In diesem Jahre wurde ein neuer Straaßen Bau, Pflasterung der Hauptstraaßen und den drei Thuren Mühlen, Lehm, und Emmarckte Thore vorgenommen, nach dem das Alte Pflaster bestehent aus sehr dicken Basalt Blöcken, welches mehre 100 Jahre gelegen hatte, und sich der Ursprung dieses Basalts nicht mal mehr in der Tradition erhalten hatte, ganz unfahrbar und für das Fuhrwerk sowohl als für Reiter sehr gefährlich zu passiren geworden war. Der Kosten Anschlag belief sich inclusive des Fuhrlohns welches von hiesigen Einwohner unentgeldlich verrichtet wurde so wie auch der Handlanger, für Pflastern per Stükje 1 Mk 4 gg für Brechen und sprengen des Basalts p Stükje a 1 Mk Kubik  (... ?...) zu 15 Mk und 12 Mk, für Entschädigung des Grundeigenthümers auf dessen Grundstücke der Basalt gebrochen werden mußte, für Verschüttung mehrerer Brunnen, welche in den Straaßen lagen sind Entschädigung der Eigenthümer pp auf 2.105 Mk 7 gg.

Der Basalt womit gepflastert wurde, fand sich zufällig im s.g. Zosenberge hinter ( .?. ) auf dem Gipfel desselben in großen Piramieden vor. Die Zerstücklung derselben geschah mit Pulver, und die zum pflastern noch untauglich gebliebenwn Stücke wurden ferner mit eigens dazu angefertigten Hämmer zerschlagen .

Auch wurde in diesem Jahre von der Königlichen Preußischen Regierung in Minden 1.167 Mk 21 gg 9 Pf Enrschädigungs Gelder für die in den Jahren 1813/14 geschenen Natural Lieferungen aus bezahlt, wodurch die Cämmerei Cassa in stand gesetzt wurde mit (  ) der in frühen Jahren ersparter Gelder 1.364 Mk 3 gg 8 Pf passiv Capitalien abzutrag.

Die beiden Städtschen Mühlen die Hage und Heide Mühle wurden die erstere an Christophel Fischer, die zweite an Chrispie Gocke vererbpachtet. Die Stadt wurde dadurch der bedeutenden Reparaturen jährlich enthoben, die oft das Pacht Geld überstiegen, und erhielt nachd em Rezeß von 8ten Merz und von 14ten April abgeschlossenen Erbpachts Contrackte, außer den bedingenen Erbstands Geldern von Rezeß 684 Mk 3 gg 6 Pf und 356 Mk 17 gg 2 Pf jährlich eine sichere Einnahme (...?...) (...?...) von der 1teren 50 Mk 10 gg Conv, Münze und 5 Borgentreicherscheffel Roggen, von der 2ten 60 Mk Conv. Münzen.

 

Die Jahre 1821, 1822, 1823 und 1824

 

Hatten nichts merkwürdiges, als daß im erstern Jahre statt des geweßen städtschen Mandanten Ulrich Menne der ( . ? . ) Stüve gewählt worden ist, der aber nur 1 Jahr fungirt hat, nach dessen Todte, welcher in diesm Jahre noch erfolgte wurde der Ignaz Bruning als solcher gewählt, welcher bis zum Jahre 1825 diese Stelle bekleidete.

1825

Fand sich im allgemeinen Politischen Verhältnissen nichts merkwürdiges.

In Kirchlicher Beziehung, daß der Kaplan Weskamp gebürtig aus Riesel am 22 Jannaur verstorben ist, und die Kaplanei aus Mangel an jungen Geistlichen bis zu Ende des Jahres 1826 nicht wieder besetzt worden ist.

In den allgemeinen Haußhalts und Verwaltungs Angelegenheiten fand sich nichts zu bemerken. 

1826

war in politischer Beziehung nichts zu bemerken. 

In Kirchlicher Hinsicht ist zu bemerken, daß der Seminar Priester Menne aus Brakel nach geschehener Presentation von Seiten des hiesigen Stadtraths von Hoher: General Vicariate im October als Kaplan angestellt worden ist, und daher nach dem Todte des Weskamp die hiesige Kaplanei 1 Jahr und 8 Monathe Vacant geweßen ist.

 

1827 und 1828

 Von 1827 bis 1836 konnte nur Einiges nachgeholt werden weil in dieser Zeit die Chronik nicht fort geführt war. Der jetzige Magistrat aber erst im Jahre 1836 eintrat und dennoch nur einzelne Data der Vorzeit nachtragen konnte.

Vom Jahre 1827 findet sich nichts Sonderliches weder in politischer noch in Kirchlicher Hinsicht zu bemerken. Nur in Kirchlicher Hinsicht wird pro 1828 hinzugefügt, daß am 23ten December des gedachten Jahres der kaplan Michael Lünz aus Werl gebürtig die Administration der hiesigen Kaplanei übernahm, nachdem der frühere Kaplan Menne die Pfarrstelle zu Rösebek übernommen hatte.  

1829

 

In diesen Jahre den 1ten May starb der würdige Pfarrer Franz Georg Darenthal in einem Alter von 67 Jahren nachdem derselbe hier 10 Jahre sein Amt mit voller Würde versehen hatte.

 1830

 

Den 3ten Februar dieses Jahres ist der Herr Pfarrer Schamonie hier eingetreten und wurde am 6ten Februar d. J. durch den Pfarrer Bremer in Eißen in sein Amt eingeführt.

Im Herbst diesen Jahrs entstand in hiesiger sonst Fruchtbaren Gegend ein Korn Mangel.

Seitens der Königlich Hochlöblichen Regierung wurde Landesväterlich dafür gesorgt, daß sehr viel Ostseekorn in hiesige Gegend kam, wovon auch die hiesige Stadt 150 Sch per Scheffel zu 2 Ta1er 6 Sg erhielt. Zu diesen wurde noch eine Quandität Roggen von den Handelsmann Simon Bernstein daher angekauft, dann zu Brod verbacken und unter die dürftigen Einwohner vertheilt. Von diesen wurde später der Geld betrag wieder eingezogen.